- Sachverhalt: Sparkasse plant den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Bestandsstandort in der Poststraße (Abriss)
- Die Verwaltung hat in öffentlichen Sitzungen immer wieder betont, dass der Stellplatzbedarf in Trittau, insbesondere im Ortskern, hoch ist
- Notwendige Stellplätze gem. Stellplatzsatzung können auf dem Grundstück der Sparkasse nur zum Teil nachgewiesen werden
- Ergebnis: Verpachtung von 11 gemeindeeigenen öffentlichen Parkplätzen an die Sparkasse zur Einhaltung der Stellplatzsatzung
Quelle: TOP 9 Planungsausschuss am 31.01.2023 (Bauvoranfrage) und TOP 5 Planungsausschuss am 26.09.2024 der Gemeinde Trittau, trittau.de
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein, § 49 Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder:
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet oder geändert werden, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Anzahl, Größe und in geeigneter Beschaffenheit (notwendige Stellplätze oder Garagen) hergestellt werden. Satz 1 gilt für Abstellanlagen für Fahrräder entsprechend. Die notwendigen Stellplätze und Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder sind auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird. …
BGT lehnt als einzige politische Fraktion in Trittau die Verpachtung ab
Standpunkte der BGT:
- Stellplatzsatzung ist einzuhalten: Stellplätze sind zu errichten, nicht gegen vorhandenen öffentlichen Wohnraum zu tauschen
- Die Verwaltung hat immer wieder betont, dass der Stellplatzbedarf in Trittau, insbesondere im Ortskern, hoch ist
- Investoren haben neue Parkplätze herzustellen => Grundidee ist die Schaffung von notwendigen Stellplätzen zur Verhinderung von Parkchaos
- Keine Umgehung der Landesbauordnung durch Verpachtung von öffentlichen Parkflächen an Investoren
- Transparente Beratung in den öffentlichen Ausschüssen statt nachträglicher Information durch die Verwaltung