Klima- und Biotopschutz ade?!

Keine weitere Ansiedlung umweltbelastender Schmutzindustrie in Trittau!

Wenn es nach dem Willen von GRÜNEN und CDU geht: DANN DOCH!

Wir als BGT sagen NEIN zu einem Betrieb, der nicht ortsansässig ist (Geschäftsort ist Dahmker im Herzogtum Lauenburg!) und dem ermöglicht werden soll, auf dem höchsten Punkt des neuen Gewerbegebietes, an der Großenseer Str., eine Steinbrecheranlage, Abfallwirtschaft, Tankstelle usw. zu errichten und welcher zudem eine Halle in Höhe von 20m auf dem höchsten Punkt des Gebietes bauen will. Höhenparameter des SO Gebietes zwischen 60-65m (siehe Karte SO-Gebiet und Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten unter Punkt 1.6).

Eine derartige Betriebsanlage am Ende des Gewerbegebietes bedeutet erhöhten Schwerlastverkehr durch das gesamte Gewerbegebiet. Lärm- und Geruchsimmissionen sind jetzt schon durch die Anlagen der direkten Nachbarn protokolliert und würden durch die geplante Neuansiedlung weiter verstärkt.

Die Anlage würde auch die zukünftigen Pläne einer Wohnbebauung Richtung Ziegelbergweg unmöglich machen (siehe aktuell die kostenaufwändigen Lärmschutzmaßnahmen im B-Plan 35B Teil A).

Da ebenso der Ausbau der B404 zu einer Autobahn geplant ist und damit zusammenhängend es eventuell für Trittau nur noch eine Autobahn Auf- und Abfahrt geben wird, ist zu befürchten, dass die jetzige Anschlussstelle geschlossen wird. In der Vergangenheit hat es solche Planungen bereits gegeben! Dadurch würde sich dann noch mehr Verkehr durch den Ort wälzen.

Die BGT will den Klimaschutz in Trittau umsetzen. Die CO2-Emissionen im Ort liegen bei 190 Mill. T/a und werden zu 80% durch den Straßenverkehr erzeugt.

Deshalb erachten wir das Ansinnen der GRÜNEN und der CDU kontraproduktiv zum Thema Klimaschutz.

Wir stehen für die Ansiedlung und Ausweitung von Unternehmen und Geschäften aller Art, vorzugsweise innovativer Branchen in Trittau. Es wird aber darauf zu achten sein, dass keine Betriebe:

  • von denen allgemeine Gefahren ausgehen,
  • die Emissionen gleich welcher Art entwickeln (Lärm, umweltbelastende Stoffe),
  • bei denen der innerörtliche LKW-Verkehr zunimmt,
  • die nicht zum Orts- und Landschaftsbild passen


ausgeweitet oder gar neu angesiedelt werden.

Oder soll mit der Ansiedlung etwa eine Ausweitung des vorhandenen Kompostbetriebes durch die Hintertür ermöglicht werden? Die Vermutung ist nicht unbegründet. Alternative Standorte werden kategorisch abgelehnt.

Siehe Seite 28 der Vorlage (Planzeichnung des SO-Gebietes einschließlich B (Biotop):

„Sonstiges Sondergebiet“ (SO) (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)
Das Sonstige Sondergebiet fungiert als Erweiterungsfläche der unter Kap. 4 beschriebenen Firma und
wird mit der Zweckbestimmung „Abfallwirtschaft“ ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgt u.a. als Ergän-
zung zur bestehenden Abfallentsorgungsanlage Trittau.
Das Sonstige Sondergebiet „Abfallwirtschaft” dient der Ansiedlung von Betrieben der Abfallbehandlung
und Abfallentsorgung (s. a. S. 68 der Vorlage).
l
1.6
Das gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO festgesetzte Sonstige Sondergebiet (SO)
wird mit dem
Nutzungsbereich „Abfallwirtschaft“festgesetzt. Im SO ist zulässig:
• Wertstoffhof
• Abfallumschlag-, Abfalllagerungs- und Behandlungsanlagen
• Lager- und Stellplatzflächen
• Kompostwerk mit Grünabfall-Annahmeflächen
• Vergärungsanlage
• Aufbereitungsanlage für biogene Brennstoffe
• Sortier- und Umschlaganlage
• Werkstatt
• Betriebsinterne Tankanlage
• Büro- und Sozialgebäude

Zulässig und nicht zulässig im SO
Im SO sind Sozialräume und Sanitäranlagen für Mitarbeiter, Fahrer, Aufsichts- und Bereitschaftspersonal
zulässig. Dauerwohnen ist nicht zulässig.
Begründung für den Ausschluss von Dauerwohnen im SO:
Der vorgesehene Betrieb im SO mit der Zweckbestimmung „Abfallwirtschaft“ wird durch den für dieses
Projekt beauftragten Schallschutzgutachter eher einem erheblich belästigenden Gewerbebetrieb zuge-
ordnet. Daher würden Konflikte innerhalb des SO entstehen, wenn die Wohnnutzung und die lauten
Schallquellen des Betriebes aus dem SO nebeneinander angeordnet sind. Aus diesem Grund wird im SO
jegliches Dauerwohnen ausgeschlossen.
Zudem befinden sich östlich des geplanten SO mit der Zweckbestimmung „Abfallwirtschaft“ des B-Plans
51 weitere SO Flächen des B-Plans Nr. 36, auf denen ebenfalls erheblich belästigende Gewerbebetriebe
zulässig sind.

http://www.trittau.sitzung-online.de/bi/___tmp/tmp/45081036770996173/770996173/00069001/01.pdf

 

Bildnachweis der Haselmaus: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein