Die Fraktion der Bürgergemeinschaft Trittau beantragt das bisherige System der Erhebung der Straßenausbaubeiträge von den Anliegern der von den betreffenden Straßenausbaumaßnahmen ausgewiesenen Straße nach Satzungsregelung vollständig abzuschaffen.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Trittau erfolgt bisher aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der durch die Gemeinde hierzu erstellten Satzung. Dieses System, das in Schleswig-Holstein bisher allen Kommunen vorgeschrieben ist, ist landesweit in die Diskussion gekommen. Auf die Einzelheiten der Diskussion soll in dem Antrag selber im Einzelnen nicht eingegangen werden.
Nach den letzten Landtagswahlen, der Besetzung des neuen Landtages und dem damit dem Grunde nach verbundenen Regierungswechsel ist es zu einem Gesetzesentwurf und einem Antrag im Landtag gekommen. Der als Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und Günen eingebrachte neue Gesetzentwurf, der zur Entscheidung im Landtag vorliegt, enthält den nachfolgenden Inhalt:
> § 76 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.“ < (Landtag 2017 Drucksache 19/150).
Nach Aussage des Sprechers der Fraktion der FDP im Landtag als regierungsbeteiligte Partei wird durch den Landesgesetzgeber dann auch sichergestellt, dass der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht zum Nachteil bei der Genehmigung von Kommunalhaushalten und der Mittelzuweisung führen. Und es soll demnach sichergestellt werden, dass ein erneutes, verbessertes Finanzausgleichgesetz dafür sorgt, dass Gemeinden im ganzen Land ihre Infrastruktur in einem hervorragenden Zustand halten können.
In Bezug auf die Kostenausgleichszusage ist das Land in die Pflicht zu nehmen. Im Rahmen der Diskussion einer anderen haushaltpolitischen Lösung sollte erörtert werden, wie ein gerechter Übergang von Erhebung der Beiträge und der (damaligen) Belastungen der Eigentümer/ Anlieger zu einem anderem System erfolgen kann.
Antrag:
- Die BGT-Fraktion beantragt, dass auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei gegenwärtigen und zukünftigen, noch nicht abgerechneten Straßenbaumaßnahmen (nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Verzicht) verzichtet wird.
- Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Trittau (Straßenausbaubeitragssatzung) in der bisherigen Form ist anzupassen oder aufzuheben.
- Über die haushaltspolitischen Auswirkungen in Bezug auf Mindereinnahmen ist durch die Verwaltung eine Aufstellung zu fertigen. Diese Aufstellung ist (auch) für eine auch zeitnahe Vorlage beim Land zur Forderung auf Erstattung/ Kostenbeteiligung des Landes zur Erhaltung der Infrastruktur zu nutzen.
Ergänzend dazu (der Corona-Krise geschuldet) haben wir am 13.08.2020 einen Eilantrag für die Gemeindevertretersitzung (Änderung der Tagesordnung) gestellt zwecks Stundung der laufenden Straßenausbaubeiträge.
Eil-Antrag:
Die Gemeindevertretung möge die sofortige Stundung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31. Dezember 2020 beschließen.
Begründung:
Wie können wir in diesen schwierigen Zeiten helfen?
Wir verschaffen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in dieser unsicheren Zeit, in denen viele ganz andere Ängste plagen, wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und/ oder deutlichen Entgelteinbußen ein wenig Spielraum. Als Gemeinde zeigen wir damit unseren
Willen, uns in schwierigen Zeiten gegenseitig zu unterstützen.
Auch dieser Antrag auf Stundung wurde leider mehrheitlich durch die Stimmengewichtung von CDU und Grünen im Vorwege abgelehnt!
Er kam nicht einmal auf die Tagesordnung.
Wir lassen nicht locker!
Der Straßenausbaubeitrag ist ein Auslaufmodell.
Der Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen liege im Interesse der gesamten Öffentlichkeit. Deshalb müssen diese Aufgaben auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Reparaturen an Straßen und Wegen, Grünpflege, Freibad wird bereits durch die Allgemeinheit getragen.
Gleichzeitig entfalle durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Verwaltungsaufwand für die Bemessung Geltendmachung der Forderungen. Die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung von Grundstücken werde hierdurch nicht beeinträchtigt.
In 7 Bundesländern sind die Beiträge schon abgeschafft: Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
In weiteren 7 Bundesländern (darunter Schleswig-Holstein und Sachsen) wird die Erhebung der Gebühren den Gemeinden überlassen.
Eine aktuelle Auswertung mit Stand vom 07/2020 verdeutlicht die Ungerechtigkeit in Schleswig-Holstein. Von 1.106 Städten und Kommunen haben insgesamt 948 keine Straßenausbausatzung mehr.
Lediglich 158 Städte und Kommunen haben noch eine Satzung.
Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs müsse nunmehr ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachkommen.
In Schleswig-Holstein wurde hierzu vom Land eine bis zum Jahr 2021 befristete Zuweisung für Infrastrukturmaßnahmen beschlossen. Diese gelte es jetzt sofort einzufordern.
Für die
BGT-Fraktion
Peter Sierau
Fraktionsvorsitzender
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Hier der Link zur Online-Petition (Mitglieder der BGT haben hier unterschrieben):
Bargteheide und Bad Oldesloe haben die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft:
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern:
Dort wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft und durch die Grunderwerbssteuer finanziert.
Diese wurde auf 4,5% erhöht als Ausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Und was macht Schleswig-Holstein? 6% Grunderwerbssteuer und weiterhin Straßenausbaubeiträge.