BGT-Mini-Photovoltaik (PV)-Offensive
Wir machen Klima!
In der Gemeindevertretersitzung vom 9. Februar 2023 überzeugten unsere Argumente, in den Haushalt 2023 Steuergelder von 30.000€ an die Bürgerinnen und Bürger in der Form zurückzugeben, um Maßnahmen zur eigenen Energiegewinnung durch Mini-PV-Anlagen zu ergreifen.
Über die Verwaltung können dann entsprechende Anträge gestellt werden. Die Anträge sollen nicht nur digital möglich sein, sondern es wird eine Unterstützung über die Stelle des Klimaschutzmanagers oder der Klimaschutzmanagerin von uns gefordert.
Wann die Anträge gestellt werden können gibt die Verwaltung bekannt. Wir werden in der kommenden Woche mit der Verwaltung entsprechende Gespräche führen.
Unterstützt werden Mini-PV-Anlagen mit einer max. Leistung des Wechselrichters von 600W.
Die Förderung in Trittau haben wir so vorgeschlagen:
Förderung von Mini-PV-Anlagen mit max. 300 Watt Wechselrichter € 50,00
Förderung von Mini-PV-Anlagen mit max. 600 Watt Wechselrichter € 150,00
In der Folge ein paar Tipps:
- Anmeldung beim Netzbetreiber oder den Stadtwerken
1a. Mieter sollten sich vorher das Einverständnis des Vermieters einholen. Die Gesetzgebung
gibt hier vor, dass Vermieter diese Anlagen in der Regel zulassen müssen.
- Meldepflicht beim Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
- Der Stromzähler wird kostenlos vom Versorger ausgetauscht, wenn das Modell veraltet ist.
Wie sollen die Anträge erfolgen? Und wann erhalten Sie die Fördermittel?
Antragstellung, Installation, Nachweise einreichen, Auszahlung der Förderung.
Der Vorschlag der BGT-FRAKTION wäre, die Vorgaben des Amtes Itzstedt zu übernehmen wie auch z.B. deren Förderrichtlinie.
Internetseite: www.amt-itzstedt.de , suchen Sie dort nach Mini-PV.
Von der BGT befindet sich eine Infoveranstaltung zu diesem Thema mit Experten in der Vorbereitung.
Photo: www.pexels.com/de