Solarpaket I – Balkonkraftwerke können deutlich einfacher und schneller in Betrieb genommen werden

Auf Initiative der BGT Bürgergemeinschaft Trittau hat die Gemeindevertretung am 09.02.2023 das Förderprogramm „Sonnenstrom für Trittau“ beschlossen.

Das Förderprogramm steht den Trittauer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 31.12.2024 zur Verfügung.

Alle Informationen unter:

https://www.trittau.de/portal/seiten/foerderung-mini-photovoltaik-balkonanlagen-900000294-27160.html?rubrik=900000005

Bis 2030 sollen in Deutschland mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll u.a. der Ausbau der Solarenergie verdreifacht werden.

Seit rund drei Monaten sind die Bestimmungen des Solarpakets I in Kraft. Für Stecker-Solar-Geräte – umgangssprachlich Balkonkraftwerke genannt – gilt seitdem Folgendes:

Erleichterungen für Stecker-PV

  • Der Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage darf jetzt 800 statt bisher 600 Watt ins Hausnetz einspeisen.
  • An den Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage dürfen Module mit einer Leistung bis 2.000 Watt angeschlossen werden.
  • Die Anmeldung einer Stecker-PV–Anlage muss nur noch beim Stammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen und nicht mehr beim Stromnetzbetreiber.
  • Vermieter und Wohnungseigentümerversammlungen können eine Stecker-PV-Anlage nur aus triftigen Gründen ablehnen.
  • Der Strombezugszähler darf auch rückwärtslaufen, solange der Netzbetreiber keinen Zähler mit Rücklaufsperre einbaut.
  • Die technischen Details der Einspeisung, die „Steckerfrage“, werden in technischen Normen geregelt, die derzeit überarbeitet werden.