In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 17. September 2020 wurde der Antrag der Bürgergemeinschaft Trittau (BGT) zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen mehrheitlich abgelehnt.
Und das obwohl am 16. September – also Tags zuvor – die erfreuliche Nachricht der Landesregierung aus der Staatskanzlei Schleswig-Holsteins kam, dass ein umfangreiches Stabilitätsprogramm zur finanziellen Unterstützung der Kommunen aufgelegt wurde, um diese gerade auch in diesem Bereich dauerhaft zu entlasten.
Für den Straßenausbau werden demnach zukünftig dauerhaft jährlich 68 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Tobias Koch lobte in seiner Pressemitteilung die kommunal freundliche Politik der Koalition. Besonders erfreut war er darüber, dass die Koalition nun ihre Zusage zu einer auskömmlichen Finanzierung des kommunalen Straßenbaus mit den jetzt vorgesehen FAG-Mitteln (Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) erfüllt sieht.
Auch Frau Annabell Krämer (FDP) teilte in einer Presseerklärung mit, dass nunmehr die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden können und künftig die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, auf die Straßenausbaubeiträge zu verzichten.
Trotz dieser positiven und bürgerfreundlichen Entscheidung der Landesregierung stellte sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Trittau mehrheitlich gegen die Entlastung seiner eigenen Bürger_innen. Selbst ein in der Gemeindevertretersitzung vom 13.08.2020 gestellter Antrag der BGT-Fraktion auf Stundung der Straßenausbaubeiträge, fand leider keine Mehrheit.
In Trittau entscheidet man sich mit diesen Beschlüssen gegen die eigene Landesregierung, plädiert damit weiterhin zur Beibehaltung der Erhebung ungerechter Straßenausbaubeiträge und schließt damit einen Mehrheits-Pakt gegen die finanzielle Entlastung der eigenen Bürger und das, obwohl bundesweit dieses zutiefst ungerechte Verfahren vermehrt eingestellt wird.
Von Straßenausbaubeiträgen ist jeder Eigentümer und Erbbauberechtigte als Anlieger betroffen.
Mieter sind indirekt betroffen, da Eigentümer die Kosten vielfach in die Kaltmiete einrechnen.
Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge liegt in Schleswig-Holstein derzeit im Ermessen der Kommunalpolitik. Diese entscheidet auch über die Standards der Baumaßnahmen und somit auch über die Kosten und Belastung der Bürger. Per Satzung werden die jeweiligen Anteile festgelegt. Alles nach Gutdünken!
In Trittau sind in etwa 80 % der Straßen marode und somit sanierungsbedürftig (Kategorie/ Note 4 und 5). Teilweise besteht ein Instandhaltungsstau von über 50 Jahren!
Wir, die BGT, werden uns weiterhin für die Abschaffung dieses ungerechten Verfahrens und damit für die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Trittau einsetzen.